FPV-Fliegen und die rechtlichen Grenzen

(Quelle: Zeitschrift, Modell 5/2012)

Neue Techniken haben auch den Modellflugsektor erreicht. FPV-Fliegen steht für "First-Person-View-Fliegen", also fliegen aus Pilotensicht. FPV-Fliegen nutzt moderne Datenübertragungstechnik. Der Steuerer trägt eine entsprechende Video-Brille, die die Aufnahme aus einer Videokamera im Modell live überträgt. Er sieht das, was die Kamera im Modell überträgt. Mit Hilfe dieser Technik kann der Pilot sein Fluggerät steuern, wobei ihm zur Unterstützung Daten wie Höhe, Richtung und Geschwindigkeit eingeblendet werden können.

Da FPV-Fliegen zurzeit in Deutschland nicht mit dem Modellflugrecht in Einklang zu bringen ist, wie man auch dem folgenden Artikel entnehmen kann, ist es auf unseren Modellflugplätzen nicht gestattet!

Wer sich für die rechtlichen Aspekte dieser Fliegerei interessiert und vielleicht sogar selber damit beginnen möchte, sollte sich den gesamten Original-Artikel hier herunterladen! Momentan ist das FPV-Fliegen jedenfalls kein Modellflug, da das Fluggerät nicht unmittelbar auf Sicht gesteuert wird. 

 

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