Zur Zeit kann der SFC-Darmstadt leider keine Flugausbildung anbieten.
Trotzdem hier eine Beschreibung des Ausbildungsweges zu Segelflugzeugführer:
Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer:
Jeder ab etwa 15 Jahre kann vom Fußgänger zum Segelflugzeugführer ausgebildet werden. Die Segelflugausbildung erfolgt durch einen Fluglehrer im Verein oder in einer Flugschule. Im Verein ist es kostengünstiger, aber man muss mehr Zeit und Engagement aufbringen. In einer Flugschule kann man die Lizenz sogar in Ferienkursen erwerben, im Verein muss man etwa zwei Jahre rechnen.
Sinnvollerweise beginnt man mit der praktischen Flugausbildung im Frühjahr, so dass man als Anfänger direkt eine ganze Flugsaison zum Lernen und Üben nutzen kann.
In den Wintermonaten lernt man für die theoretische Prüfung und legt sie dann auch ab. Danach hat man zwei Jahre Zeit die praktische Prüfung abzulegen.
Die Segelflugausbildung enthält einen theoretischen und einen praktischen Teil:
Die praktische Flugausbildung erfolgt auf doppelsitzigen Schulungsflugzeugen durch Fluglehrer. Die Ausbildung dauert im Normalfall ca. zwei Jahre, wobei man sich etwa zu Hälfte der Ausbildung frei fliegt und dann alleine fliegen darf. Man kann es, wenn man regelmäßig fliegt auch in knapp über einem Jahr schaffen.
Die Theorie umfasst sieben Fächer:
Luftrecht
Navigation
Meteorologie
Aerodynamik
Technik
Verhalten in besonderen Fällen
Menschliches Leistungsvermögen
Dazu kommt das Sprechfunkzeugnis BZF 1 oder 2
Die theoretische Prüfung legt man am besten gegen Ende der Ausbildung ab, da man dann in einem Zeitraum von maximal zwei Jahren die praktische Prüfung ablegen muss. Die Theorieprüfung wird als Multiple-Choice Test durchgeführt und ist mit 75% bestanden. Nicht bestandene Prüfungsteile können beliebig oft wiederholt werden.
Die praktische Ausbildung umfasst drei Abschnitte:
Flugausbildung zum ersten Alleinflug
Erlangen fliegerischer Fertigkeiten
Ausbildung zum Überlandflug
Nach 40 bis 60 Starts fliegt man sich frei, also man startet zum ersten mal alleine und der Fluglehrer bleibt am Boden. Danach darf man alleine fliegen, wenn der Fluglehrer den Flugauftrag erteilt und vom Boden aus das Flugzeug beobachtet.
Für die Ausbildung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Jugendlichen die Einverständniserklärung des oder der Erziehungsberechtigten
Polizeiliches Führungszeugnis
Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (vor dem ersten Alleinflug)
Verkehrszentralregister-Auszug (Flensburg)
Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
Nachweis über die Teilnahme an einem Erste Hilfe Lehrgang
Nach Vorliegen aller Unterlagen erhält der Flugschüler einen Ausbildungsnachweis, in dem alle Ausbildungsabschnitte und Übungen dokumentiert werden. Damit kann die Schulung z.B. im Urlaub auch bei anderen Fluglehrern erfolgen.